Die Kindertagespflege hat mit dem Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10. Dezember 2008 eine neue Bedeutung als alternative Betreuungsform für Kinder unter drei Jahren erhalten.
Die Kindertagespflege ist als eine gleichrangige Form zur Förderung der Entwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen betrachten. Sie hat einen ganzheitlichen Förderungsauftrag, der die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes umfasst und sich auf die gesamte Entwicklung des Kindes bezieht. Die Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes muss sich am Alter, dem Entwicklungsstand, sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies setzt die Wahrnehmung jedes Kindes in seiner individuellen Wesens- und Interessenlage voraus. Die Kindertagespflege bietet für die Wahrnehmung dieser Aufgaben aller beste Voraussetzungen.
In kleinen Gruppen bis maximal 5 Kindern im Bereich unter 3 Jahren wird eine familiennahe und individuelle Betreuung angeboten.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagesmutter ist die Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Diese wird erteilt, wenn die Tagesmutter die persönlichen Voraussetzungen in Beziehungen zu Kindern und Erwachsenen sowie die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten gemäß §23 Abs. 3, §43 Abs. 2 des SGB VIII mitbringen. Zwingend notwendig sind der 1. Hilfe Kurs für Säuglinge und Kleinkinder. Jede Tagesmutter verfügt über eine Konzeption für ihre Einrichtung.
Tagesmütter besitzen eine solide Ausbildung. Sie verfügen teilweise über einen Abschluss als Erzieherin oder haben einen Tagesmutterlehrgang mit mindestens 480 h Dauer absolviert. Sie bilden sich regelmäßig weiter und besuchen jährlich mindestens 20 UE bei qualifizierten Bildungseinrichtungen.
Die Kosten für einen Platz in der Kindertagespflege sind genau so hoch wie ein Platz in einer Kita. Die Kosten werden durch eine Satzung in der jeweiligen Kommune geregelt.